Die App gerät nun ins Visier der EU, nachdem die Europäischen Kommission bereits die zweite Untersuchung gegen ByteDance eingeleitet hat, das Unternehmen hinter TikTok und TikTok Lite. Es wird immer fraglicher, ob die App in weiteren EU-Ländern, darunter Deutschland, starten kann. Vor Ablauf der Frist reichte das TikTok-Unternehmen die geforderte Risikobewertung ein und konnte vorerst eine drohende Strafzahlung abwenden.
Die EU-Kommission prüft nun mithilfe dieser Bewertung, ob die App gegen das aktuelle EU-Gesetz verstößt. Kritisiert wird das Suchtpotenzial der TikTok Lite-App, insbesondere die potenziellen Folgen für das körperliche und geistige Wohlbefinden. Die EU-Kommission bemängelt, dass ByteDance nicht ausreichend überprüft hat, ob die App trotz der Altersbeschränkung ab 18 Jahren auch von Minderjährigen genutzt wird.
Das Unternehmen plant eine neue App, die auf Nutzer von Instagram abzielt, und betont, dass sich ausschließlich Nutzer ab 18 Jahren in der App einloggen können. ByteDance argumentiert zudem, dass TikTok Lite ein tägliches Belohnungslimit hat, um die Suchtgefahr bei Minderjährigen einzudämmen. Das Ergebnis der Untersuchung wird maßgeblich darüber entscheiden, ob und wie TikTok Lite in Zukunft in EU-Ländern veröffentlicht werden darf.
Ein möglicher Release wäre allerdings wohl frühestens in einigen Monaten zu erwarten. Ein Verstoß könnte sogar zu einem EU-weiten Verbot von TikTok Lite führen. Eine alternative Option wäre, dass ByteDance problematische Inhalte und Funktionen aus der App entfernt und eine überarbeitete Version in der EU veröffentlicht.
Dieses Szenario ist jedoch unwahrscheinlich, da die App dann ihre Alleinstellungsmerkmale verlieren würde.